Antrag auf Beurlaubung

      • Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht

      • Eine Beurlaubung vom Unterricht ist nach der Thüringer Schulordnung §7 nur in dringenden Ausnahmefällen möglich und muss vorab schriftlich (Antrag auf Beurlaubung)* bei der Schule beantragt werden.

        Hier sind für Sie die wichtigsten Infromationen aus dem §7 ThürSchulO zusammengefasst:

        • bis 3 Unterrichtstage: Klassenleitung
        • bis 15 Unterrichtstage sowie unmittelbar vor oder nach den Ferien: Schulleitung
        • darüber hinaus: zuständiges Schulamt

        Beurlaubungen aus religiösen Gründen werden gewährt, sofern die Zugehörigkeit zu einer entsprechenden Religionsgemeinschaft nachgewiesen werden kann.

        Bei Fragen beraten wir Sie gern zur Beurlaubung.

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