Antrag auf Beurlaubung
Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht
Eine Beurlaubung vom Unterricht ist nach der Thüringer Schulordnung §7 nur in dringenden Ausnahmefällen möglich und muss vorab schriftlich (Antrag auf Beurlaubung)* bei der Schule beantragt werden.
Hier sind für Sie die wichtigsten Infromationen aus dem §7 ThürSchulO zusammengefasst:
- bis 3 Unterrichtstage: Klassenleitung
- bis 15 Unterrichtstage sowie unmittelbar vor oder nach den Ferien: Schulleitung
- darüber hinaus: zuständiges Schulamt
Beurlaubungen aus religiösen Gründen werden gewährt, sofern die Zugehörigkeit zu einer entsprechenden Religionsgemeinschaft nachgewiesen werden kann.
Bei Fragen beraten wir Sie gern zur Beurlaubung.
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